Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6278
OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99 (https://dejure.org/1999,6278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.1999 - 12 O 2340/99 (https://dejure.org/1999,6278)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - 12 O 2340/99 (https://dejure.org/1999,6278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Beschwerdezulassungsverfahren; Darlegung von Zulassungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Beschwerdezulassungsverfahren; Darlegung von Zulassungsgründen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 1998, RdNrn. 395g, h zu § 80; Kopp/Schenke, aaO, RdNr. 7 zu § 124; Happ, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, Nds.Rpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26 zu § 124; Bader, NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu dem Beschwerdeverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, Nds.Rpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26 zu § 124; Bader, NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu dem Beschwerdeverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, Nds.Rpfl. 1999, 87; Meyer-Ladewig, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, aaO, RdNr. 26 zu § 124; Bader, NJW 1998, 409) trifft nicht zu, sie vernachlässigt die Zweistufigkeit des Verfahrens, ist auch aus Gründen der System- und Funktionsgerechtigkeit - Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahrensbeschleunigung - nicht geboten und verweigert in einer Vielzahl von Verfahren den Zugang zu dem Beschwerdeverfahren, obwohl das Rechtsmittel Erfolg haben wird.
  • BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282 und st. Rspr.; Bader, DÖV 1997, 442; Seibert, DVBl. 1997, 932; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, RdNr. 7 zu 124a).
  • OVG Bremen, 28.01.2005 - 1 B 457/04

    PKH-Antrag in Verfahren vorläufger Rechtsschutz

    Von dem anwaltlich vertretenen Prozesskostenhilfeantragsteller ist deshalb ein gewisses Maß an Begründung zu verlangen, die dem Beschwerdegericht eine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Frage bietet, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (ebenso für die Darlegung von Zulassungsgründen: BVerwG, Beschl. v. 13.09.1989, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20 und v. 01.09.1994, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16, ; NdsOVG NVwZ-RR 2000, 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht